Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.